Aufgaben und Arten von Hausverwaltungen.

Eigentum verpflichtet

Bereits seit 1919 (damals in der Weimarer Verfassung, jetzt im §14 unseres Grundgesetzes) ist in der Legislative die Idee fixiert, dass Eigentum verpflichtet.

Nicht nur deshalb kommen auf Immobilienbesitzer*innen viele Aufgaben zu. Diese reichen von routinemäßigen Gemeinschatseigentums- oder Nebenkostenabrechnungen, über Sachwerterhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen bis zu Streitklärungen vor Gericht.

Daher beauftragen viele Immobilienbesitzer*innen eine Hausverwaltung um Ihnen die anfallenden Verwaltungsaufgaben rund um die Immobilie abzunehmen.

Dabei unterscheidet man vier Arten der Immobilien Verwaltung.

Inhaltsverzeichnis

Bitte beachten Sie: Die von uns bereitgestellten rechtlichen Informationen ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater und erfüllen nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.

Gerne empfehlen wir Ihnen fachkundige Ansprechpartner*innen aus unserem regionalen Netzwerk.

Mietverwaltung 

Handelt es sich bei der Immobilie um ein Objekt mit nur einem Grundbuchblatt, welches im Besitz von einer Person oder einer Personengruppe ist, so kann ein/e Mietverwalter*in die Eigentümer*in nach außen gegenüber den Mieter*innen, Behörden und Handwerker*innen vertreten. Neben den Routineaufgaben die täglich im Mietshaus anfallen, sowie der für eine/n ordentlichen Verwalter*in selbstverständlichen Sachwerterhaltung unterstützen wir unsere Kunde*innen mit Analysen in Punkto Förderfähigkeit und Betriebskostenoptimierung.

WEG Verwaltung

Handelt es sich bei der Immobilie um ein Objekt mit einem Wohnungsgrundbucheintrag, so ist das Teileigentum (z.B. die Eigentumswohnung) im Besitz einer Person oder Personengruppe, das Gesamtgebäude jedoch im Besitz von mehreren Eigentümer, der sogenannten Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Hierbei ist zu beachten, dass jedes Teileigentum einen sogenannten Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum hat, also den Flächen, die allen Teileigentümer*innen des Gesamtgebäudes zur Verfügung stehen.

Einigen sich die Eigentümer*innen eine Verwaltung zu bestellen, so kümmert sich der/die WEG Verwalter*in um die gemeinschaftlichen Flächen und Außenbereiche und vertritt die Interessen der Eigentümer*innen gegenüber Behörden, Handwerker*innen und anderen externen Dritten.

Sollte es gewünscht sein, dass die Verwaltung über das Gemeinschaftseigentum hinausgeht, z.B. wenn Sie die Wohneinheit als Kapitalanlage vermietet haben und ebenfalls verwaltet haben möchten, bieten wir Ihnen auch dazu effiziente und kostengünstige Möglichkeiten nach Ihren Wünschen.

Sondereigentumsverwaltung

Ergänzend zur WEG Verwaltung, die sich auf das Gemeinschaftseigentum bei im Besitz von mehreren Eigentümer*innen befindlichen Immobilien fokussiert, gibt es eine Verwaltungsart, die sich um die Belange der tatsächlichen Wohneinheiten kümmert.

Hier decken wir von der Vermietung bis zur Vermarktung alle Dienstleistungen ab.

Gerne kombinieren wir dies auch mit der WEG Verwaltung, was für Sie Efffizienz- und Kostenvorteile birgt.

Gewerbliche Verwaltung

Als Eigentümer*in einer Gewerbeimmobilie ergeben sich vor allem kaufmännisch und technisch größere Herausforderungen als bei für private Zwecke genutzten Immobilien, da die Nutzung der Immobilie sowie das finanzielle Risiko eine Rendite zu erwirtschaften höher sind. Hier bieten wir Ihnen Lösungen zur Sachwerterhaltung über ein geeignetes Gebäudemanagement, sowie Szenarioanalysen, die es uns ermöglich das Renditerisiko zu evaluieren und zu reduzieren.

Wussten Sie?

Ergänzend zur Immobilienvermarktung bieten wir Eigentümer*innen Unterstützung bei der Vermögensverwaltung.

Durch unsere Markterfahrungen haben wir wertvolle Informationen zu Mietpreisen sowie Handwerks- und Dienstleistungskosten. Und zusammen mit unserem Partnernetzwerk aus Handwerker*innen, Rechtsanwält*innen, Steuerberater*innen oder Makler*innen haben wir für jedes Problem eine Lösung.

Wir verwalten die uns anvertrauten Vermögenswerte stets als wären es die unseren und erreichen somit für Sie nicht nur eine Arbeitsentlastung, sondern auch eine Vermögenssicherung.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich zur Verwaltung Ihrer Immobilie.

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