Sie möchten eine geerbte Immobilie verkaufen? Was Sie jetzt bei einem Wohnungs- oder Hausverkauf beachten müssen

Ein Trauerfall in der Familie bedeutet für die Hinterbliebenen eine emotionale Ausnahmesituation. Gleichzeitig müssen Behördengänge erledigt, wichtige Dokumente beantragt und Fristen eingehalten werden

Oftmals hinterlässt die/der Verstorbene Wohneigentum, das die Erben vor große Fragen stellt:

Was ist die Immobilie wert?

Lohnt sich aktuell ein Verkauf oder nicht?

Fallen Spekulationssteuer und/oder Erbschaftssteuer an?

Mit welchen Kosten muss ich noch rechnen?

Eine Immobilie zu erben bedeutet Verantwortung und bürokratische Hürden, die es zu meistern gilt. 

Gerne unterstützen wir Sie und mögliche Miterben bei dem geplanten Vorhaben, eine geerbte Immobilie zu verkaufen.

Bitte beachten Sie: Die von uns bereitgestellten Informationen ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen Steuerberater und/oder Rechtsanwalt und erfüllen nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.

Gerne empfehlen wir Ihnen fachkundige Ansprechpartner aus unserem regionalen Netzwerk.

Gesetzliche Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge ist in den § 1924 bis § 1936 BGB geregelt. Wer welchen Anspruch aus dem Nachlass hat, regelt in erster Linie das Verwandtschaftsverhältnis zu der verstorbenen Person. Die Verwandten werden in Erbenordnungen eingeteilt.

Ein (privatschriftliches/notariell beglaubigtes) Testament oder ein Erbvertrag setzt die gesetzliche Erbfolge außer Kraft.

geerbte immobilie verkaufen

Erben bedeutet: Alles oder nichts.

Als Erbe treten Sie in alle Rechte und Pflichten eines Verstorbenen ein. Auch Verbindlichkeiten, die mit der Immobilie verbunden sind, gehen auf den/die Erben über.

Für die folgenreiche Entscheidung, einen Nachlass samt Immobilie gar nicht erst anzutreten, sondern auszuschlagen, ist Eile angesagt. Es bleibt dafür gem. § 1944 BGB nur eine Frist von sechs Wochen

Wird die Frist versäumt, gilt das Erbe automatisch als angenommen.

Alleinerbe oder Erbengemeinschaft

Alleinerbe ist derjenige, der als gesetzlicher Erbe keine anderen gesetzlichen Erben neben sich hat. Er darf alleine über den Nachlass entscheiden.

Erbt man gemeinsam mit anderen, bedeutet dies eine Erbengemeinschaft. Egal in welchem Verhältnis sie zueinander stehen, keiner ist ohne den anderen handlungsfähig. 

Mediation bei Erbengemeinschaft

Der Verlust eines geliebten Menschen ist eine Grenzsituation für die Familie. Ist nun noch der Nachlass innerhalb mehrerer Familienmitglieder zu regeln, können Emotionen hochkochen, wenn ein unabhängiger Dritter fehlt.

Wir vermitteln neutral und sachlich zwischen den Beteiligten, um eine außergerichtliche Lösung zu finden.

zustand der immobilie & verbindlichkeiten

Wichtig ist, mithilfe von Experten den baulichen Zustand des Hauses zu checken. Wie steht es ums Mauerwerk, um Heizung, Wasserrohre, Keller, Dach? Alte Häuser sind oft sanierungsbedürftig, dies kann mit teils hohen Sanierungs- und Renovierungskosten einher gehen. Auf Grundlage all dieser Daten können Fachleute den Verkehrswert beurteilen – und der Erbe muss entscheiden, ob es sich für ihn rechnet, den Nachlass anzutreten.

Ob die Immobilie mit finanziellen Verbindlichkeiten belastet ist, können Erben anhand eines Grundbuchauszugs einsehen. Über weitere Schulden, mögliche Mieteinnahmen und Guthaben geben die Banken des/der Verstorbenen Auskunft. Der Erbe muss dafür entweder eine über den Tod hinaus geltende Kontovollmacht, eine Vorsorgevollmacht oder ein notarielles Testament vorlegen.

Steuern einkalkulieren

Unter Umständen können Spekulationssteuer und/oder Erbschaftssteuer anfallen.

Ob und wie viel Erbschaftsteuer Sie bezahlen müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  1. Gesetzlicher Steuerfreibetrag
  2. Verwandtschaftsverhältnis
  3. Höhe der Erbschaft

Genaue Angaben zu Steuerfreibeträgen finden Sie im § 16 ErbStG.

Die Spekulationssteuer ist die Steuer, die auf den erzielten Gewinn aus dem Hausverkauf oder den Verkauf einer Immobilie erhoben wird. Sie fällt dann an, wenn der Verkauf der Immobilie innerhalb der 10 Jahres-Spekulationsfrist erfolgt. Wird die Immobilie vom Eigentümer selbst genutzt, entfällt i. d. R. die Spekulationssteuer.

Sie haben noch Fragen zu Ihrer individuellen Situation? Gerne empfehlen wir Ihnen eine/n fachkundige/n Steuerberater/in weiter.

Umschreibung im grundbuch

Wer dazu entschlossen ist, das Erbe anzutreten, muss das Grundbuch berichtigen und sich als neuer Eigentümer/neue Eigentümerin eintragen lassen. Um die Rechtsnachfolge nachzuweisen, ist ein Erbschein oder ein notariell beglaubigtes Testament nötig. 

Sie möchten wissen was Ihre geerbte Immobilie wert ist?

Dann klicken sie hier in die passenden Felder.

Gern unterstützen wir Sie und mögliche Miterben bei dem geplanten Vorhaben, eine geerbte Immobilie zu verkaufen.

1. Sie sparen Zeit

Der Hausverkauf oder der Verkauf einer Wohnung ist ein Vollzeitjob, den wir Ihnen gerne abnehmen. Sie haben einen persönlichen Ansprechpartner und gleichzeitig die Sicherheit auf das Wissen eines schlagkräftigen Makler-Teams zugreifen zu können. Wir garantieren Ihnen und potenziellen Interessenten größtmögliche Erreichbarkeit – sogar am Wochenende! Wir halten Sie in regelmäßigen Abständen über den Verkaufsfortschritt auf dem Laufenden.

2. Sie verkaufen mit Sicherheit

Wir sorgen dafür, dass Ihr Hausverkauf oder der Verkauf Ihrer Wohnung sicher über die Bühne geht und minimieren Risiken. Von der Einholung und Prüfung verkaufsrelevanter Unterlagen, über die Bonitätsprüfung des Kaufinteressenten und die Vorbereitung und Prüfung der Kaufvertragsunterlagen, bis zum Notartermin stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

3. Sie lehnen sich zurück - wir organisieren

Interessentenanrufe entgegennehmen, Besichtigungstermine abstimmen und durchführen, Verkaufsunterlagen prüfen. Lehnen Sie sich zurück, wir übernehmen für Sie.

4. Sie erhalten den Bestpreis für Ihre Immobilie

Der Hausverkauf bzw. der Verkauf Ihrer Wohnung ist Profi-Sache. Als Experten kennen wir den Markt und präsentieren Ihre Immobilie attraktiv und in allen relevanten Medien. Eine geschickte Verhandlungsführung unserer Immobilien-Experten garantiert Ihnen den optimalen Verkaufspreis.

Wir beraten Sie gerne kostenlos & unverbindlich

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