Die neue Immobilienwertermittlungsverordnung 2022 und was Sie als Eigentümer zur Immobilienbewertung wissen müssen
Neue Immobilienwertermittlungsverordnung tritt in Kraft
Am 1. Januar 2022 ist die neue Immobilienwertermittlungsverordnung – kurz ImmoWertV 2021 – vom 14. Juli 2021 in Kraft getreten. Sie bildet die rechtliche Basis für die Wertermittlung von Grundstücken und Immobilien.
Mit der neuen Verordnung soll stärker als bislang sichergestellt werden, dass insbesondere die Ermittlung der Bodenrichtwerte und der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten bundesweit nach einheitlichen Grundsätzen erfolgt.
Lesen Sie in unserem Beitrag, was die Verordnung regelt, für wen sie relevant ist und was sich im Vergleich zur bestehenden ImmoWertV ändert.
Inhaltsverzeichnis
Bitte beachten Sie: Die von uns bereitgestellten rechtlichen Informationen ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt und erfüllen nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
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Was ist die immobilienwertermittlungsverordnung?
Sie ist eine Rechtsverordnung der Bundesregierung und gilt seit dem 1. Juli 2010, zuvor regelte dies seit 1988 die sogenannte Wertermittlungsverordnung. Die Immobilienwertermittlungsverordnung – oder kurz ImmoWertV – ist die Basis für die Wertermittlung von Grundstücken, Eigentumswohnungen und Häusern in Deutschland.
Was wird in der immobilienwertermittlungsverordnung geregelt?
Sie legt verbindliche Grundlagen für die Ermittlung des Verkehrswertes eines Grundstücks oder einer Immobilie fest.
Wann und wie wird die Immowertv angewendet?
Immer, wenn Grundstücke bzw. Immobilien sowie ihre einzelnen Elemente bewertet werden sollen, kommt die ImmowertV zum Einsatz. Auf ihrer Grundlage werden die Bodenrichtwerte und andere erforderliche Daten erhoben, die für die Wertermittlung relevant sind. Dazu gehören zum Beispiel Indexreihen, Umrechnungskoeffizienten, Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke, Marktanpassungsfaktoren und Liegenschaftszinssätze.
Bei der Wertermittlung werden sowohl Wertverhältnisse auf dem Immobilienmarkt, also regional unterschiedliche Preise, als auch spezifische Merkmale der jeweiligen Immobilie wie energetische Beschaffenheit, Mängel und Überalterung berücksichtigt.
Was ändert sich mit der neuen ImmoWertV?
Die Grundsätze der Verordnung bleiben erhalten, es erfolgen jedoch entsprechend der Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt Ergänzungen und Präzisierungen.
Dies sind die relevantesten Neuerungen:
- Die Gesamtnutzungsdauer ist nicht mehr abhängig von der Art der Immobilie. sondern beträgt für freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser sowie für Doppelhäuser, Reihenhäuser und Mehrfamilienhäuser sowie für Wohnhäuser mit Mischnutzung eine einheitliche Gesamtnutzungsdauer von 80 Jahren.
- Es werden neue Begrifflichkeiten verwendet: so soll in Zukunft beispielsweise beim Vergleichswertverfahren zwischen „geeigneten Kaufpreisen“ und „Vergleichspreisen“ unterschieden werden.
- Die sogenannte wertrelevante Geschossflächenanzahl (WGFZ) wird in die neue Verordnung als wichtiger Wert mit aufgenommen. Sie spiegelt das Verhältnis zwischen Grundstücksgröße und Geschossfläche wider.
- Bei der Bodenwertermittlung gelten neue Regelungen. So sollen in Zukunft auch Gemeinbedarfs- und Wasserflächen berücksichtigt werden.
Wie funktioniert die Immobilienbewertung nach der ImmowertV?
Die professionelle Wertermittlung wird aufgrund der Immobilie, der Eigenschaften, der Lage und sonstigen Beschaffenheit des Objektes erstellt. Es wird der reine Immobilienwert ermittelt, ohne persönliche Verhältnisse zu berücksichtigen.
Wir wenden folgende Wertermittlungsverfahren an: Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren.
Mehr Informationen zu den Bewertungsverfahren finden Sie hier.
Warum sollte ich als Verkäufer eine Wertermittlung durchführen lassen?
Wenn Sie als Verkäufer versuchen wollen selbst einen Preis für ihre Immobilie festzulegen, werden Sie höchstwahrscheinlich auf das folgende Problem stoßen: Verlangen Sie zu viel, können Sie über lange Zeit keinen Käufer für ihre Immobilie finden. Verlangen Sie dagegen zu wenig, werden Sie sich später höchstwahrscheinlich über den entgangenen Verkaufserlös ärgern.
Eine professionelle Wertermittlung ist für den erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie grundlegend und Basis für den weiteren Vermarktungsprozess.
Was kostet mich eine Wertermittlung?
Die Ermittlung des realistischen Werts des Grundstücks oder der Immobilie ist Teil unserer Rundum-Sorglos-Betreuung und im Erfolgshonorar unserer Immobilienmakler bereits enthalten. Sollten Sie die Wertermittlung durchführen lassen wollen, ohne dass eine Verkaufsabsicht Ihrerseits vorliegt, müssen wir für diesen Service 499 € inkl. MwSt. berechnen.
TIPP: Online-Konfigurator
Für eine erste Einschätzung über den Wert Ihres Grundstücks oder Ihrer Immobilie benötigen Sie nicht zwangsläufig eine ausführliche Immobilienbewertung! Mit dem Grethe Schellmann Online-Konfigurator erhalten Sie in nur 5 Minuten und völlig unverbindlich eine Wertspanne zu Ihrer Immobilie!
Wie lange dauert eine Wertermittlung vor Ort?
Je nach Größe der Immobilie benötigen wir vor Ort maximal eine Stunde für die genaue Sichtung des Objekts. Anschließend stellen wir Ihnen nach maximal einer Woche die 10-12 Seiten umfassende ausführliche Wertermittlung vor.
Mehr Informationen zur Wertermittlung vor Ort erhalten Sie hier.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die erste Markteinschätzung über unser Online-Formular benötigen Sie noch keine Unterlagen. Hier erhalten Sie bereits als Ergebnis eine Wertspanne, in der wir Ihre Immobilie einordnen würden. Bei einer qualifizierten Wertermittlung, bei der wir Ihre Immobilie auch vor Ort besichtigen, benötigen wir die Bauunterlagen (Baujahr, Wohnfläche, Grundrisse) sowie vorliegende Unterlagen zu Renovierungs- und Sanierungsarbeiten.
Was ist der Unterschied zwischen einer Wertermittlung vor Ort und dem Online-Konfigurator?
Über das Online-Formular erhalten Sie eine Wertspanne, in der wir Ihr Grundstück oder Ihre Immobilie einordnen würden.
Bei einer qualifizierten Wertermittlung, bei der wir Ihre Immobilie auch vor Ort besichtigen, benötigen wir die Bauunterlagen (Baujahr, Wohnfläche, Grundrisse) sowie vorliegende Unterlagen zu Renovierungs- und Sanierungsarbeiten. Das Ergebnis ist ein realistischer Verkehrswert, der in einer ausführliche Dokumentation plausibel dargestellt wird.